Verrechung und Kosten

Als Wahlarzt aller Kassen stelle ich Ihnen nach der Behandlung eine Honorarnote aus, welche entweder Bar oder über Bankomatkasse beglichen werden kann.

Diese Honorarnote, auf der auch die kassenärztlichen Verrechnungspositionen vermerkt sind, kann in weiterer Folge bei Ihrer Krankenkasse eingereicht werden. Ein Teil der Kosten wird Ihnen auf diesem Wege rückerstattet.

Darüber hinaus bieten Versicherungsgesellschaften „Zusatzversicherungen für Wahlärzte“ an, welche zu einer monatlichen Gebühr die komplette Rückerstattung der Wahlarztkosten tragen. Gerade wenn auch die nicht-kostenfreien Impfungen des Impfprogramms in Anspruch genommen werden, kann so eine Versicherung interessant sein.

Basis-Informationen hierfür können auch in meiner Ordination gegeben werden.